Likör als Souvenir und Zollbestimmungen

Liköre können wunderbare Erinnerungen an eine Urlaubsreise entfachen, besonders als eingeführte Souvenirs. In der Regel darf ein Liter zollfrei eingeführt werden, manchmal dürfen das auch zwei Liter sein. Hier unsere Info zur Verzollung;

«Nur was tun, falls ein liebgewonnener Likör ausgetrunken ist? Am einfachsten wäre es, den Likör bei einem Getränkehändler zu besorgen. Doch dieser oder jener, der einem noch im Gedächtnis geblieben ist, und wo man den besagten liebgewonnen Likör einkaufte, liegt dann vielleicht weit entfernt, in jenem Ferienort, als man jene Ferientage… Wir können Ihnen hier Abhilfe verschaffen.

Wir kontaktieren den Hersteller und vermitteln gern Ihren Likörwunsch an einen nach Ihren Wünschen stimmigen Händler. Dafür erhalten wir eine Kommission, dies ohne Mehrkosten für Sie.

Ansonsten kann Ihnen der Likör per Post zugeschickt werden. Dafür entstehen Zollgebühren sowie bei Likör eine Alkoholsteuer. Für zwei Litern machen das circa Euro 10 aus. Generell müssen ebenso Produzenten Alkoholsteuern abführen.

Auf Wunsch gleisen wir für unsere Kunden die Importe in die Schweiz auf, dies auch mit persönlicher Übergabe und einem netten Gespräch.

Zu den detaillierten Kosten verweisen wir beispielsweise auf die Webseite der Schweizer Post. Bei anderen Paketdienstleistern ist es ähnlich. Die Verzollung ist Sache des Empfängers.
Verzollungsrichtlinien der Schweizer Post

Sollten Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir zudem folgende Seiten zur Information:
Kräuterlikör
Mandellikör